|
Im
Februar 2004 hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, den Eintrag des
Gebäudes Bahnhofstraße 21 aus der Denkmalliste zu streichen, da die
Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Mit
dieser Löschung sollte die weitere Entwicklung des Niepmann-Geländes
von einer Industriebrache zu einem Wohngebiet vorangebracht werden.
Bei
heutiger Betrachtung des Geländes ist keine Veränderung zu erkennen.
Die
FWG hat daher an den Bürgermeister die Bitte herangetragen, die
Verwaltung möge in der kommenden StUWi-Sitzung in einer Mitteilung
den derzeitigen Sachstand, die weitere Entwicklung und einen
terminlichen Ausblick zur Weiterentwicklung darstellen. |