F r e i e    W ä h l e r g e m e i n s c h a f t   G e v e l s b e r g

redpoint.gif (808 Byte)  G e v e l s b e r g    l e i s t e t    s i c h   w i e d e r   L u x u s
   Z w e i g e s c h o s s i g e s    G e b ä u d e    m i t     A u f z u g

21. März. 2001

In seiner letzten Sitzung beschloss der Werksausschuss der Technischen Betriebe Gevelsberg (TB Gev) den Neubau des Verwaltungsgebäudes der TB Gev.

Bei dem nun beschlossenen Neubau handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude (Erdgeschoss und 1. Stockwerk).

Im Erdgeschoss werden der Bürgerempfang, Büros und Nebenräume untergebracht, im 1. Stockwerk nur Büros und Nebenräume.
Die beiden Etagen werden durch einen Aufzug verbunden und das Dach erhält eine Dachbegrünung.

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage erfolgt zunächst nicht, lediglich vorbereitende Maßnahmen für eine spätere Installation werden vorgesehen.

Wie bereits bei der Vorstellung der Planung in der vorhergegangenen Sitzung entbrannte eine rege Diskussion um den geplanten Aufzug des Gebäudes.

Die Verteter der FWG beantragten die Streichung des geplanten Aufzuges. Die FWG sieht in dem zweigeschossigem Gebäude keine Notwendigkeit dafür. Zum einen bestehen gesetzliche Vorgaben erst bei höheren Gebäuden.
Zum anderen ist auch die behindertengerechte Funktionalität des Gebäudes ohne Aufzug gegeben - der Bürgerempfang ist im Erdgeschoss untergebracht und gehbehinderte Mitarbeiter können in den ausreichend vorhandenen Büros im Erdgeschoss untergebracht werden.

Der Transport schwerer Lasten - nach Meinung der FWG trifft dies lediglich für den Bezug der Büros zu, schließlich handelt es sich um Büros und nicht um Werk-, bzw. Produktionsstätten - kann wesentlich kostengünstiger über Außenaufzüge, wie jedes Umzugsunternehmen sie verwendet, durchgeführt werden.

Die Verwaltung argumentierte dagegen, dass das Gebäude so geplant werde, dass eine spätere Aufstockung möglich sei.
Aber auch dieses Argument leuchtete den FWG-Vertretern nicht ein, zum einen ist die gesetzliche Vorschrift auch bei einem zusätzlichen Stockwerk noch nicht gegeben, zum anderen kann man dann immer noch über den Anbau eines Aufzuges außerhalb des Gebäudes nachdenken.

Weiterhin spart die Streichung des Aufzuges über 100 000,-DM ein, das sind rund 5% des Investitionsvolumens.
Und, was bei vielen Investitionen in Gevelsberg nicht berücksichtigt wird, wiederkehrende Folgekosten (TÜV-Abnahmen, Reparaturen, Energiekosten) fallen nicht an.

In der Diskussion wurde sehr stark das Thema "Behindertengerechte Funktionalität" angeführt.
Auf die Nachfrage, wo denn die "Behindertengerechte Funktionalität" im Gymnasium-Anbau berücksichtigt ist, konnte niemand aus der Verwaltung eine Antwort geben.

Man muß dazu wissen, am Gymnasium baut die Stadt einen 4-geschossigen Anbau, in dem Kursräume wie z.B. der EDV-Raum im obersten Stock untergebracht sind.
Und dieser Anbau hat keinen Aufzug, d.h., die Kursräume sind für einen Gehbehinderten nicht zu erreichen.

Leider überzeugten die angeführten Argumente nicht die anderen Fraktionen (die Fraktion Bündnis90/Grüne war nicht anwesend), so dass der Antrag abgelehnt wurde und der Neubau einschließlich Aufzug ausgeführt wird.

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