| In seiner letzten
Sitzung beschloss der Werksausschuss der Technischen Betriebe Gevelsberg (TB Gev) den
Neubau des Verwaltungsgebäudes der TB Gev. Bei dem nun beschlossenen Neubau handelt es sich um ein
zweigeschossiges Gebäude (Erdgeschoss und 1. Stockwerk).
Im Erdgeschoss werden der Bürgerempfang, Büros und
Nebenräume untergebracht, im 1. Stockwerk nur Büros und Nebenräume.
Die beiden Etagen werden durch einen Aufzug verbunden und das Dach erhält eine
Dachbegrünung.
Die Installation einer Photovoltaik-Anlage erfolgt
zunächst nicht, lediglich vorbereitende Maßnahmen für eine spätere Installation werden
vorgesehen.
Wie bereits bei der Vorstellung der Planung in der
vorhergegangenen Sitzung entbrannte eine rege Diskussion um den geplanten Aufzug des
Gebäudes.
Die Verteter der FWG beantragten die Streichung des
geplanten Aufzuges. Die FWG sieht in dem zweigeschossigem Gebäude keine Notwendigkeit
dafür. Zum einen bestehen gesetzliche Vorgaben erst bei höheren Gebäuden.
Zum anderen ist auch die behindertengerechte Funktionalität des Gebäudes ohne
Aufzug gegeben - der Bürgerempfang ist im Erdgeschoss untergebracht und gehbehinderte
Mitarbeiter können in den ausreichend vorhandenen Büros im Erdgeschoss untergebracht
werden.
Der Transport schwerer Lasten - nach Meinung der FWG
trifft dies lediglich für den Bezug der Büros zu, schließlich handelt es sich um Büros
und nicht um Werk-, bzw. Produktionsstätten - kann wesentlich kostengünstiger über
Außenaufzüge, wie jedes Umzugsunternehmen sie verwendet, durchgeführt werden.
Die Verwaltung argumentierte dagegen, dass das
Gebäude so geplant werde, dass eine spätere Aufstockung möglich sei.
Aber auch dieses Argument leuchtete den FWG-Vertretern nicht ein, zum einen ist die
gesetzliche Vorschrift auch bei einem zusätzlichen Stockwerk noch nicht gegeben, zum
anderen kann man dann immer noch über den Anbau eines Aufzuges außerhalb des Gebäudes
nachdenken.
Weiterhin spart die Streichung des Aufzuges über 100
000,-DM ein, das sind rund 5% des Investitionsvolumens.
Und, was bei vielen Investitionen in Gevelsberg nicht berücksichtigt wird, wiederkehrende
Folgekosten (TÜV-Abnahmen, Reparaturen, Energiekosten) fallen nicht an.
In der Diskussion wurde sehr stark das Thema
"Behindertengerechte Funktionalität" angeführt.
Auf die Nachfrage, wo denn die "Behindertengerechte Funktionalität" im
Gymnasium-Anbau berücksichtigt ist, konnte niemand aus der Verwaltung eine Antwort geben.
Man muß dazu wissen, am Gymnasium baut die Stadt
einen 4-geschossigen Anbau, in dem Kursräume wie z.B. der EDV-Raum im obersten Stock
untergebracht sind.
Und dieser Anbau hat keinen Aufzug, d.h., die Kursräume sind für einen Gehbehinderten
nicht zu erreichen.
Leider überzeugten die angeführten Argumente nicht
die anderen Fraktionen (die Fraktion Bündnis90/Grüne war nicht anwesend), so dass der
Antrag abgelehnt wurde und der Neubau einschließlich Aufzug ausgeführt wird. |