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"B a u t
r ä g e r h a t s e i n e H a u s a u f g a b e n
g e m a c h t" |
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| 24. September
2003 |
Im September 2002
beschloss der Rat die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungspläne an der
Clemens-Bertram-Str. und am Ochsenkamp.
Zur Erklärung Vorhabenbezogener Bebauungsplan:
Ein Bauwilliger (z.B. Bauträger) tritt an die Stadtverwaltung mit dem Wunsch nach einer
Bebauung eines noch nicht überplanten Grundstücks heran. Ist diese Bebauung mit der
grundsätzlichen Stadtentwicklung und -planung vereinbar, hat der Bauwillige einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit entsprechenden Auflagen (Abwasserentsorgung,
Ökologischer Ausgleich, etc.) aufzustellen.
Der Entwurf der Bebauungspläne Clemens-Bertram-Str. und Ochsenkamp liegen nun vor und
sollen öffentlich ausgelegt werden.
"Die Auflagen an den Bauträger - Einbringung von hydrologischem und
Lärmemissionsgutachten, Verringerung von versiegelten Flächen, ökologische
Ausgleichsmaßnahmen, verträgliche Einbindung des Bauvorhabens in Umgebung und Schutz des
Umfeldes - sind erbracht worden.", so die Freien Wähler. "Die von uns
geforderte Hecken-Abpflanzung des Baugebietes zum Naherholungsgebiet Stefansbachtal ist
festgeschrieben! Hiermit wird nochmal unsere Forderung - Bebauung bis hierher und nicht
weiter - signalisiert!"
Ein wichtiger Punkt für die FWG ist die Nachhaltigkeit der Festschreibungen im
Bebauungsplan.
"Wir werden der Verwaltung mit auf den Weg geben, auf die Einhaltung der
Festschreibungen zu achten und dies zu kontrollieren - auch nach der Fertigstellung!"
so die FWG. "Es gibt andere Beispiele, für die dies nicht gilt!"
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der Entwurfsphase hat deutliche Bedenken der
Anwohner in der Clemens-Bertram-Str. erbracht. Sie befürchten durch die zusätzliche
Bebauung merklich höhere Verkehrsbelastung und - geschwindigkeiten und damit verbundene
Gefahren.
Um diesen Bedenken gerecht zu werden, greift die FWG die Empfehlung der
Kreispolizeibehörde auf.
Um aufkommenden Beschwerden der Anwohner nach der Fertigstellung der Bebauung später
gerecht zu werden, sollte der heutige Istzustand des Verkehrsaufkommen außerhalb der
Ferienzeiten durch Verkehrszählung einschließlich der Fußgängerquerungen und
Geschwindigskeitsmessungen aufgenommen werden.
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Archiv
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