F r e i e    W ä h l e r g e m e i n s c h a f t   G e v e l s b e r g

redpoint.gif (808 Byte)   "B a u t r ä g e r   h a t   s e i n e   H a u s a u f g a b e n    g e m a c h t"
24. September 2003
Im September 2002 beschloss der Rat die Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungspläne an der Clemens-Bertram-Str. und am Ochsenkamp.

Zur Erklärung Vorhabenbezogener Bebauungsplan:
Ein Bauwilliger (z.B. Bauträger) tritt an die Stadtverwaltung mit dem Wunsch nach einer Bebauung eines noch nicht überplanten Grundstücks heran. Ist diese Bebauung mit der grundsätzlichen Stadtentwicklung und -planung vereinbar, hat der Bauwillige einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit entsprechenden Auflagen (Abwasserentsorgung, Ökologischer Ausgleich, etc.) aufzustellen.

Der Entwurf der Bebauungspläne Clemens-Bertram-Str. und Ochsenkamp liegen nun vor und sollen öffentlich ausgelegt werden.

"Die Auflagen an den Bauträger - Einbringung von hydrologischem und Lärmemissionsgutachten, Verringerung von versiegelten Flächen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen, verträgliche Einbindung des Bauvorhabens in Umgebung und Schutz des Umfeldes - sind erbracht worden.", so die Freien Wähler. "Die von uns geforderte Hecken-Abpflanzung des Baugebietes zum Naherholungsgebiet Stefansbachtal ist festgeschrieben! Hiermit wird nochmal unsere Forderung - Bebauung bis hierher und nicht weiter - signalisiert!"


Ein wichtiger Punkt für die FWG ist die Nachhaltigkeit der Festschreibungen im Bebauungsplan.
"Wir werden der Verwaltung mit auf den Weg geben, auf die Einhaltung der Festschreibungen zu achten und dies zu kontrollieren - auch nach der Fertigstellung!" so die FWG. "Es gibt andere Beispiele, für die dies nicht gilt!"

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung in der Entwurfsphase hat deutliche Bedenken der Anwohner in der Clemens-Bertram-Str. erbracht. Sie befürchten durch die zusätzliche Bebauung merklich höhere Verkehrsbelastung und - geschwindigkeiten und damit verbundene Gefahren.
Um diesen Bedenken gerecht zu werden, greift die FWG die Empfehlung der Kreispolizeibehörde auf.
Um aufkommenden Beschwerden der Anwohner nach der Fertigstellung der Bebauung später gerecht zu werden, sollte der heutige Istzustand des Verkehrsaufkommen außerhalb der Ferienzeiten durch Verkehrszählung einschließlich der Fußgängerquerungen und Geschwindigskeitsmessungen aufgenommen werden.

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